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 Satzung der Sternenklingen

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Darania
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Anzahl der Beiträge: 352
Anmeldedatum: 07.11.10

BeitragThema: Satzung der Sternenklingen   Mo Aug 08, 2011 3:34 pm

Sehr geehrte Bewerber,

durch eure Bewerbung erklärt ihr euch gleichzeitig mit der unten stehenden Satzung unserer Gilde einverstanden. Ich bitte daher, diese zur Kenntnis zu nehmen:

1. Grundlegendes
1.1. Die Sternenklingen sind eine Rollenspielgilde auf dem Realm "Die Aldor", deren Ziel es ist, eine nachtelfische Schildwacheneinheit darzustellen. Dies geschieht im Rollenspiel untereinander und im Zusammenspiel mit anderen Interessierten.
1.2. Die Sternenklingen halten sich daher an die von Blizzard vorgegebenen Regeln für Rollenspiel-Realms, sowie an die dazugehörige Hintergrundgeschichte.
1.3. Die Sternenklingen verfügen sowohl über eine IC-Befehlsstruktur wie über eine OOC-Gildenstruktur, welche im Folgenden geregelt sind. Im Zweifelsfalle haben OOC-Regelungen Vorrang vor IC-Regelungen.

2. Struktur
2.1. Die Sternenklingen bestehen aus Mitgliedern mit gleicher Stimme. (Unabhängig der Zahl der Charaktere, Dauer der Mitgliedschaft, Rang innerhalb der Struktur, Level oder ähnlichem)
2.2. OOC wird die Einheit von einer gewählten Gildenleitung geführt.
2.3. IC wird die Einheit von einem Offizierskorps geführt, dass nach Maßgabe der OOC Absprache vom Tempel berufen und eingesetzt wird.

3. Entscheidungsfindung
3.1. Zur Entscheidungsfindung und Information der Gildenmitglieder wird durch die Gildenleitung zu Gildentreffen eingeladen. Diese Treffen finden in regelmäßigen Abständen und mindestens ein Mal in 14 Tagen statt.
3.2. Zu den Gildentreffen wird mindestens fünf Tage im Voraus unter Angabe der vorgeschlagenen Themen eingeladen. Die Einladung wird über das Forum, den Kalender und die Gildennachricht des Tages bekannt gemacht.
3.3. Es gibt keine Teilnahmepflicht an den Gildentreffen. Auch bei Anwesenheit besteht keine Beteiligungspflicht.
3.4. Auf den Gildentreffen werden Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst.
3.5. Sollte ein Gildenmitglied darum bitten, ein Thema wegen seiner Wichtigkeit oder Terminkollisionen (und zu befürchtendem Teilnehmermangel) im Forum zu besprechen, so wird das Thema im Forum besprochen und per Wortmeldung (nicht über eine Umfrage) innerhalb von höchstens 14 Tagen abgestimmt.
3.6. Personen die weder auf dem Treffen erscheinen, noch im Forum darum gebeten haben, ein Thema im Forum zu behandeln, enthalten sich automatisch der Stimme.

4. Die Gildenleitung
4.1. Die Gildenleitung besteht aus einer beliebigen Anzahl gewählter Personen, mindestens aber aus einer Person (dem Gildenleiter).
4.2. Hauptaufgabe der Gildenleitung ist das Abwickeln anfallender organisatorischer Aufgaben (z.B. Vorbereitung der Gildentreffen, Verwaltung des Kalenders, Organisation von Events, Moderation des Forums, Ansprechpartner nach außen). Diese Aufgaben müssen aber nicht von der Gildenleitung erledigt werden, sofern sie von einem anderen Mitglied übernommen werden.
4.3. Die Gildenleitung ist grundsätzlich frei in der Ausübung ihrer Arbeit. Die Gildentreffen können allerdings mit einfacher Mehrheit Entscheidungen der Gildenleitung zurücknehmen oder der Gildenleitung auftragen, eine bestimmte Entscheidung umzusetzen.
4.4. Mitglieder der Gildenleitung werden mit einfacher Mehrheit gewählt und sind bis zu ihrer Abwahl (ebenfalls mit einfacher Mehrheit) Mitglied der Gildenleitung.

5. Das Offizierskorps
5.1. Das Offizierskorps besteht aus den Personen, die innerhalb des Rollenspiels eine gesonderte, ranghöhere Rolle einnehmen.
5.2. Die Beförderung zum Offizier oder die Degradierung eines Offiziers wird OOC von der Gildenleitung beschlossen. Ein solcher OOC-Beschluss wird im Zweifelsfalle von einem höher gestellten NSC als IC-Anordnung an das ranghöchste zuständige Gildenmitglied erteilt, so keine andere Regelung vereinbart wurde.
5.3. Aufgabe des Offizierskorps ist die authentische Erfüllung seiner IC-Pflichten.

6. Aktivität
6.1. Sollte ein Gildenmitglied absehbar länger als vierzehn Tage abwesend sein, so sollte es eine Abmeldung im entsprechenden Forenthread hinterlassen.
6.2. Sollte ein Gildenmitglied unabgemeldet für länger als einen Monat nicht mehr online gewesen sein, wird es über Foren-PN und E-Mail benachrichtigt und um eine Stellungnahme gebeten.
6.3. Sollte innerhalb von zehn Tagen keine Stellungnahme erfolgen, wird das Gildenmitglied wegen Inaktivität entfernt und gilt IC als vermisst.

Änderungen:
05.05.2011 - Beschlossen
15.05.2011 - Punkt 6 hinzugefügt

mit freundlichen Grüßen,

Simon
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Satzung der Sternenklingen

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